Machen Sie Ihre AGBs wasserdicht

Wessen AGBs gelten, wenn Sie eine Geschäftsbeziehung eingehen oder schon länger pflegen? Weil jeder Vertragspartner versucht, möglichst viel von seinen Positionen durch- oder umzusetzen, ist Obacht geboten, auf was man sich einlässt. Denn oftmals setzt sich der größere Partner durch. Der kleinere geht ins Risiko, weil er an dem monetären Vorteil der Beziehung interessiert ist. Aber: gutes Risikomanagement zahlt sich aus.

Weil es für Fachhandwerker kaum möglich ist oder viel Aufwand bedeutet, jedes Detail eines Lieferanten zu überprüfen, gibt es Hilfestellungen:

Internet als erste Orientierung

Eine Art der Hilfestellung bietet die Website https://agbs-qm1.handwerk-magazin.

Dort kann ein Textbaustein heruntergeladen werden, den Handwerksunternehmer in ihre AGBs und Händlerbestellungen integrieren können.

Diese Lösung wurde von der Handwerks-Akademie QM1, der Rechtsanwaltskanzlei Schiche & Jung und vom handwerk magazin die Aktion „Machen Sie Ihre AGBs wasserdicht!“ ins Leben gerufen.

Fachanwalt für Vertragsrecht zu Hilfe holen

Wir meinen: Es gibt nicht umsonst Fachanwälte für Vertragsrecht. Die Entwicklung Ihrer eigenen AGBs sollten Sie aus unserer Sicht individuell mit Ihrem Spezialisten klären. Und wenn es um eine große neue Verbindung geht, lohnt sich auch hier, dass der Vertrags-Jurist noch einmal einen Blick wirft. AGBs können figelinsch sein. Sparen Sie nicht am falschen Ort!

Zurück zum Blog

LSH GMBH

Die LSH unterstützt über 350 innovative Fachhandwerker der SHK-Branche bei der Optimierung von Geschäftsprozessen und bei der Professionalisierung von Marketing- und Serviceleistungen.

Kontakt

LSH Leistungsgemeinschaft
SANITÄR-HEIZUNG GmbH
Am Boksberg 5
31157 Sarstedt

05066 9019-0

Ein Unternehmen der

Wiedemann Gruppe
© 2024 LSH Leistungsgemeinschaft SANITÄR-HEIZUNG GmbH
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close