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Das Landgericht Aschaffenburg hat ein Urteil bestätigt, wonach Facebook-Seiten, die zu Marketingzwecken genutzt werden, ein Impressum benötigen. Wie die Anwaltskanzlei Schwenke & Dramburg in ihrem Blog berichtet, fällt die Impressumspflicht von Facebook-Präsenzen somit unter § 5 des Telemediengesetzes. ››› weiter |