Heizungs-Check 2.1
Ort: Schwerin
Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen ist am 1.10.2022 in Kraft getreten. Erste wesentliche Maßnahme nach § 2 ist die verpflichtende Heizungsprüfung. Mithilfe des überarbeiteten, nach DIN EN 15378 standardisierten Heizungs-Checks 2.1 können geschulte SHK-Mitgliedsbetriebe die
Heizungsanlage ihrer Kunden untersuchen. Mit dem Heizungs-Check 2.1 lässt sich ermitteln, wie Energieverbrauch und Heizkosten gezielt zu senken sind. Die Durchführung der Heizungsprüfung wird insbesondere in Kombination mit Wartungen und Störungsbeseitigungen empfohlen.
Alle weiteren Informationen und Details zu diesem Seminar stellen wir in der Anlage bereit.
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