Ort: Osnabrück
Das erklärte Ziel der Trinkwasserverordnung ist die Bewahrung einwandfreier Trinkwasserqualität. Die Verordnung schützt das von der öffentlichen Wasserversorgung gelieferte einwandfreie Trinkwasser auch nach der Einspeisung in das Gebäude.
Durch Fehler bei Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung kann die Trinkwasserbeschaffenheit in den Installationen derart beeinträchtigt werden, dass die an das Trinkwasser gestellten Anforderungen (Qualität und Hygiene) nicht mehr erfüllt werden. Dann können z. B. Belastungen mit Legionellen und Pseudomonaden auftreten, die technisch vermeidbar sind.
Alle weiteren Informationen und Details zu diesem Seminar stellen wir in der Anlage bereit.
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