Arbeitsrecht für Handwerksbetriebe

Das Arbeitsrecht spielt in der Beziehung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eine große Rolle. Doch wie bei nahezu jedem juristischen Werk wirft Arbeitsrecht für Chefs und Personalverantwortliche auch Fragen auf. Im Folgenden einige Informationen hierzu – und ein wichtiger Tipp.

Was ist überhaupt Arbeitsrecht?

Die deutsche Wirtschaftsordnung kennt in der Arbeitswelt zwei Hauptakteure: Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bedingt durch die Hierarchie in Unternehmen und die formale Rolle, ist ein Arbeitnehmer erst einmal ein „abhängig Beschäftigter. Deshalb geht es im Arbeitsrecht häufig um den Schutz des Mitarbeiters – aber auch um gegenseitige Rechte und Pflichten. Das Arbeitsrecht teilt sich in zwei verschiedene Rechtsbereiche auf:

  • Individual-Arbeitsrecht:
    Es regelt die Arbeitsbedingungen wie z. B. Arbeitszeit, Teilzeit und den Kündigungsschutz.

  • Kollektiv-Arbeitsrecht:
    Es regelt das Verhältnis der Arbeitnehmer(innen) als Kollektiv zu einem oder mehreren Arbeitgebern, z.B. durch Tarifverträge.

Auch mit Gesetzen und Verordnungen, wie z.B. Mindestlohn und Entsendegesetze schützt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Rechte der Arbeitnehmer(innen).

Hilfsmittel bei der täglichen Personalarbeit

Sie wollen mehr Klarheit über Entscheidungen aus der Rechtsprechung erlangen? Dann könnte z.B. das Buch „Arbeitsrecht in Frage und Antwort“ von Karoline Schönleben und anderen Ihnen helfen. Im Mittelpunkt stehen hier Informationen zur Bewerbung, zum Vertrag, zur Entgeltfortzahlung, Urlaub, Krankheit, Kündigungsschutz, Abfindung, Zeugnis und Datenschutz.

Tipp: Experten hinzuziehen

Neben der Lektüre von Fachbüchern und eigener Internet-Recherche empfehlen wir auf jeden Fall, bei kniffligen Fragen einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuzuziehen. Und zwar, bevor Sie ins Handeln kommen. Der Anwalt oder die Anwältin kostet zwar Geld, aber ein vorschnelles und dann vielleicht falsches Verhalten als Arbeitgeber kann Sie noch viel mehr kosten.

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